Preise

Allgemeine Geschäftsbedingungen

» vollständige AGBs

 

Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn Sie sich als Patient an mich als Heilpraktikerin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wenden. Die entstehende Geschäftsbeziehung wird durch die AGB im Sinne der §§ 611 ff BGB geregelt, sofern zwischen Ihnen als Patient und mir Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

 

Die Behandlungskosten für die Erstanamnese mit Untersuchung und homöopathischer Ausarbeitungszeit beträgt Euro 165,- / ohne homöoapthischer Ausarbeitung Euro 135,-.

Für Folgetermine berechne ich je Stunde Euro 75,-.  Wird weniger Zeit benötigt, verringert sich der Honorarsatz entsprechend.

Terminverschiebung / Absage

Gerne können Sie einen vereinbarten Termin verschieben oder absagen. Da es sich um eine Bestellpraxis handelt, ist das bis zwei Tage vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei Absagen nach dieser Stornofrist werden 40 € Ausfallgebühr berechnet. Bei kurzfristigen Absagen, innerhalb 24 Stunden vor dem Termin, wird die gesamte Behandlungsgebühr berechnet. Kulanzregelungen sind in Ausnahmefällen möglich.

Selbstzahler, Privatversicherter oder Beihilfeberechtigter?

Als Heilpraktikerin habe ich als Patienten selbstzahlende, privatversicherte, zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten. Sämtliche Kosten richten sich nach dem Gebührenheft für Heilpraktiker. Das GebüH hat lediglich Hinweischarakter. Eine Honorierung des Heilpraktikers durch die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Allerdings bieten mittlerweile einige Krankenversicherer private Zusatzversicherungen an. Sind Sie gesetzlich versichert, haben Sie die Möglichkeit eine so genannte Heilpraktikerzusatzversicherung abzuschließen.

Für die bis zu 100%ige Abdeckung von Heilpraktikerleistungen und naturheilkundlichen Medikamenten zahlen Sie lediglich einen geringen Zusatzbetrag im Monat. Ich möchte Sie darüber informieren, dass Sie als Patient eigenverantwortlich das Kostenerstattungsverfahren mit dem möglichen Kostenträger einleiten. Eine Nicht- oder Teilerstattung einer Rechnung hat jedoch keinen Einfluss auf die gesamte Kostenforderung meiner Praxis für die erbrachte Leistung.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die Kosten erstattet werden!